Aufhebung der Isolationspflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit heute gibt es keine Isolationspflicht mehr für Personen, die an Corona erkrankt sind.

Das heißt:

  1. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause.
  2. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler sind nicht verpflichtet zum Schulbesuch (egal ob mit oder ohne Symptome)!
  3. Wenn Ihr Kind positiv getestet ist und in die Schule kommt, muss es eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.

Hier finden Sie die neuen Hygienemaßnahmen zu Ihrer Information.

Viele Grüße Uli Radl, stellv. Schulleiter